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Hundeabgabe der Marktgemeinde Grafenschlag

Foto für Hundeabgabe der Marktgemeinde Grafenschlag

Alle Hundebesitzer der Gemeinde Grafenschlag werden ersucht die Hundeabgabe für 2025 unaufgefordert bis Ende März 2025 am Gemeindeamt zu entrichten.

Information zum NÖ Hundehaltegesetz: 

Ab 1. Juni 2023 gilt für alle neu angemeldeten Hunde:

  • Verpflichtender „NÖ Hundepass“ (allgemeine Sachkunde) für Halterinnen und Halter von Hunden vor der Aufnahme einer Hundehaltung ab 1. Juni 2023 – Vorlage des NÖ Hundepasses bei der Meldung des Hundes (mit Nachfrist bis 6 Monate für die Vorlage)
  • Einführung einer einheitlichen Haftpflichtversicherung (€ 725.000 pro Hund für Personen- und Sach-schäden) für alle Hundehalterinnen und Hundehalter – Vorlage eines entsprechenden Nachweises bei der Meldung eines Hundes bei der Gemeinde
  • Übergangsbestimmung: Nachweis der Haftpflichtversicherung bis zum 1. Juni 2025 bei der Gemeinde für vor dem 1. Juni 2023 gehaltene Hunde
  • Festlegung einer neuen Obergrenze zur Haltung von Hunden (5 Hunde) in einem Haushalt

Nähere und weitere Informationen auf der Homepage der NÖ Landesregierung

27.12.2024 15:00