1171 | Die erste Erwähnung finden wir in einer Urkunde des Herzoges Heinrichs II. Jasomirgott wo ein kuenringischer Lehnsherr "Gozwinus de Gutenberch" genannt wird, welcher auf dem Guttenberg eine Festung erbauen ließ und über die Pfarre Grafenschlag herrschte |
1200 | Erste urkundliche Erwähnung von "Chaltenbrunn" (Kaltenbrunn) |
1273 | Erste urkundliche Erwähnung von "villula Promberch" (Bromberg) |
1286 | Erste urkundliche Erwähnung von "Schafperch" (Schafberg) |
1300 | Die Familie der Tehler hat ihren Sitz am Guttenberg |
1311 | Erste urkundliche Erwähnung von "Greuenslag" (Grafenschlag), wobei später noch andere Schreibweisen zu finden sind |
1321 | Erste Erwähnung als "marchtmuel iuxta Grevenschlag" (Markt Grafenschlag) Erste urkundliche Erwähnung der "Marktmvel" (Marktmühle) Erste urkundliche Erwähnung von "Gotfriedes" (Kleingöttfritz) Erste urkundliche Erwähnung von "Langslag" (Langschlag) |
1380 | Erste urkundliche Erwähnung von "Chlain Newndorf" (Kleinnondorf) |
1390 | Als erster Patronatsherr wird Lehnsherr Graf von Maidburg-Hardegg erwähnt |
1393 | Unter den 18 entlassenen Mönche, welches das Kloster Zwettl wegen Armut nicht erhalten konnte, befindet sich auch ein Ulrich von Grefenslag |
1410 | Pfarrer Jakob stirbt in Grävenschlag |
um 1450 | Zdenko von Sternberg lässt auf den Resten der Ruine von Guttenberg einen Tabor (Schanze) errichten |
1456 | Erste urkundliche Erwähnung von "Wielants" (Wielands) |
1459 | Kaiser Friedrich III. reiste durch den Markt Grafenschlag |
1460 | Beginn des Bürgerkrieges |
1463 | Zdenko von Sternberg, Burggraf zu Weitra, lässt auf dem Burgstall von Guttenberg ein befestigtes Lager errichten |
1467 | Zdenko von Sternberg, Burggraf zu Weitra, bekämpfte Grazen in Böhmen |
Februar 1468 | Der andauernde Waffenstillstand wird von Zdenko von Sternberg gebrochen |
1478 | Die Böhmen verwüsten Grafenschlag und Umgebung |
April 1480 | Die Böhmen fallen in Grafenschlaf ein, es gibt zahlreiche Plünderungen und Verwüstungen |
um 1480 | Ein Marktgericht entsteht |
1490 | Es wird erstmals erwähnt das die Pfarrkirche "zum heiligen Martin" geweiht ist |
1499 | Das Urbar der Herrschaft Weitra ist eine wichtige Einnahmequelle für Grafenschlag Der Oedhof und der Sattelhof werden erstmals erwähnt Im Amt und Markt Grafenschlag hat die Herrschaft Weitra Grundholden |
1536 | Patronat der Pfarrkirche ist Vogt und Lehnsherr Graf Julius von Hardegg |
1562 | Das Freihaus zu "Gräffenschlag" mit 84 Häusern wird im Markte und in den Ämtern Kleinnondorf, Wielands und Aschen hinsichtlich seiner Einkünfte eingeschätzt und ist bereits mit der Herrschaft Ottenschlag vereinigt Das Kirchenpatronat gelangt an die Hohenberg auf Ottenschlag |
1566 | Herr von Grafenschlag Melchior von Hohenberg stirbt am 11. April |
1595 | Patronatsherr Wolf Rumpf lässt die Kirche großzügig umgestalten und ausbauen, auch der Pfarrhof wird erneuert |
Februar 1597 | Das Zentrum des Bauernaufstandes befindet sich in Grafenschlag, wo mit den kaiserlichen Kommisären verhandelt wird. Es befinden sich auf Freiem Felde zwischen Grafenschlag und dem Haushof um die 30.000 Bauern. Die Verhandlungen blieben erfolglos, die Bauernkriege im Waldviertel endeten blutig durch die Niederlage der Bauern gegen die kaiserlichen Truppen bei Neunkirchen am Ostrong (siehe auch: Geschichtliche Entwicklung von Grafenschlag) |
1619 | Grafenschlag wird mit den Auseinandersetzungen im Dreißigjährigen Krieg verwickelt wobei die Kirche, der Pfarrhof und der Markt, Mann und Ross als Quartier dienen |
1622 | Durch die Kriegsereignisse verwaist die Pfarrkirche und der Pfarrhof, die Glocken sowie die Kelche waren gestohlen |
1629 | Ersterwähnung eines Schulleiters (Name unbekannt) |
1640 | Erste Beschreibung des Prangers von Grafenschlag (siehe Geschichte des Prangers von Grafenschlag) Pranger - Backstein |
1652 | Maria Elisabeth von Trumau nennt sich "geborene Unfriedin von Grafenschlag und Nagelhof" |
1667 | Ferdinand Ernst Graf von Herbenstein gelangt in den Besitz von Grafenschlag |
1669 | Durch den dreißigjährigen Krieg verarmt Grafenschlag, dass der gräfliche Besitzer um Nachsicht der schuldigen Landessteuer für seine dortigen Untertanen bittet und diese gewährt wird |