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Seit Jänner 2010 verrechnet der Tierarzt das Besamungshonorar zur Gänze. Vom 7. bis 31. Jänner 2025 zahlt die Marktgemeinde den Förderungsbeitrag nach Vorlage der Besamungsscheine aus. Ferner sind die Landwirte verpflichtet eine „De minimis-Bestätigung“ für Beihilfen von der Gemeinde anzufordern.
27.12.2024