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Hundeabgaben und Hundemarke

Alle HundebesitzerInnen werden aufgefordert einen Hund ab dem Lebensalter von einem halben Jahr am Gemeindeamt zu melden.

Die HundehalterIn erhält die Hundemarke nach Einzahlung der Hundeabgabe von der zuständigen Behörde entweder persönlich ausgehändigt oder per Post zugesandt. Die Hundemarke muss sichtbar am Halsband des Hundes angebracht werden (so sich der Hund außerhalb des Hauses befindet).

Gebühren:

Hundeabgabe pro Jahr 16,00

Nutzhunde pro Jahr 8,00

Diensthunde: Frei

Zuständig